Erwerbsobliegenheit und Kindesunterhalt bei Erwerbsminderungsrente

Allein der Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente entbindet den davon betroffenen Unterhaltspflichtigen nicht von der Erwerbsobliegenheit, also der Möglichkeit, Einkünfte durch eigene Arbeit zu erzielen. Er bleibt darlegungs- und beweispflichtig bezüglich seiner Erwerbsobliegenheit. Das geht aus einem BGH-Beschluss vom November 2016 hervor. Tenor des vorliegenden BGH-Beschlusses Wenn eine Person zum Unterhalt verpflichtet ist, muss sie grundsätzlich … Weiterlesen

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