Für eine Abschaffung der Abschläge bei der EM-Rente plädiert der Bundesverband Rehabilitation e.V. (BDH). Dessen Vorsitzende Ilse Müller würdigt zwar die moderate Verbesserung der Regierungskoalition im laufenden Jahr, sieht aber dennoch grundsätzlichen Handlungsbedarf.
Altersarmut durch Krankheit
Die chronischen Erkrankungen bergen laut Müller ein erhebliches Risiko für Altersarmut. Schuld daran sei ein entscheidender Fehler der deutschen Rentensystematik: die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten. Daran würden auch die jüngsten Verbesserungen prinzipiell nichts ändern. Diese begrüße zwar der BDH, jedoch solle die Bundesregierung den eingeschlagenen Weg konsequenter fortzusetzen – die Abschläge müssen bei der EM-Rente verschwinden. Nur mit diesem überfälligen Schritt sei Rentengerechtigkeit zu erreichen, so die Vorsitzende des Sozialverbandes.
Die jährlichen Zusatzkosten beziffert der BDH mit rund zwei Milliarden Euro. Dieses Geld sei ein effektiver Beitrag, um Altersarmut zu bekämpfen. Ilse Müller verwies darauf, dass angesichts der gegenwärtigen Arbeitsmarktverfassung der Betrag stabil finanzierbar sei. Hingegen sei es inakzeptabel, chronisch Kranke in die Grundsicherung zu schicken. Deren Zahl wachse, das solle ein Land wie Deutschland nicht hinnehmen.
Hintergrund
Wer die Altersrente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch nimmt, muss Rentenabschläge hinnehmen, die maximal 10,8 % betragen können. Es gibt diese Rentenabschläge seit 2001 mit der gleichzeitigen Erhöhung des Eintrittsalters für die abschlagsfreie Altersgrenze. Mit den Abschlägen soll unter anderem die Ausweichreaktion eines Versicherten von der Alters- in die Erwerbsminderungsrente vermieden werden.
Ab 2012 wurde die Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr erhöht, die abschlagsfreie EM-Rente gibt es seither ab dem 65. Lebensjahr. Die Abschläge für den vorzeitigen Rentenbeginn betragen 0,3 % pro Monat vor dem 65. Lebensjahr (maximal 10,8 %). Ab dem Jahr 2024 wird die Altersgrenze für die abschlagsfreie EM-Rente auf 65 Jahre angehoben. Dem steht die Zurechnungszeit gegenüber.
Die Abschläge wirken gerade bei einer Rente wegen Erwerbsminderung extrem ungerecht, weil die Betroffenen für ihren Gesundheitszustand schließlich nichts können. Die Argumentation des BDH ist daher absolut nachvollziehbar.