Erwerbsminderungsrente: Zehntausende Anträge abgelehnt

Nach einer Meldung der Deutschen Presseagentur wurden im Jahr 2016 Zehntausende Anträge auf die Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Das sind über 42 Prozent aller gestellten Anträge.

Abgelehnte Anträge, zu geringe EM-Renten

Antrag abgelehntEs gab im vergangenen Jahr 150.752 abgelehnte Anträge auf EM-Rente, die Zahl der insgesamt erledigten Neuanträge lag bei 355.572. Diese Zahlen nannte nach der dpa-Meldung demnach die Bundesregierung aufgrund eine Anfrage der Fraktion der Linken. Auch die durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrenten wurde erfragt, sie lag nach den bislang für das Jahr 2015 vorliegenden Zahlen durchschnittlich bei 672 Euro. Bei voller Erwerbsminderung waren es 711 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung 385 Euro.

Die Linken kritisierten, dass der Zahlbetrag damit deutlich unter dem Niveau der Grundsicherung liege. Dieser Bruttobedarf wurde 2015 auf 756 Euro festgesetzt. Inzwischen hat die Koalition am 01.06.2017 beschlossen, auch Erwerbsminderungsrentner künftig besser zu stellen. Das ist Bestandteil eines Rentenpakets, das auch die schrittweise Angleichung der Renten in Ost und West und die Reform der Betriebsrenten vorsieht.

Die stellvertretende Fraktionschefin der Linken Sabine Zimmermann sagte, die Schritte der Regierungskoalition seien unzulänglich. Zimmermann hatte die betreffende Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Gegenüber der Deutschen Presseagentur äußerte sich die Politikerin unter anderem sehr kritisch zu den Abschlägen bei der EM-Rente, die bis zu 10,8 % betragen können. Union und SPD wollten diese nicht abschaffen, das sei unsozial und ein Kernpunkt, um die Situation von EM-Rentnern zu verbessern. Auch solle der Zugang zu einer Erwerbsminderungsrente erleichtert werden. Die hohe Zahl der abgelehnten Anträge hält Sabine Zimmermann für einen Skandal.

EM-Rentenantrag abgelehnt: Was können Betroffene unternehmen?

Die hohe Zahl der Ablehnungen auf einen EM-Rentenantrag ist nichts Neues, sie wird von den Sozialverbänden Jahr für Jahr beklagt. Kenner der Verhältnisse empfehlen daher grundsätzlich den Widerspruch gegen eine Ablehnung. Nicht selten bewilligt anschließend der Rentenversichungsträger die EM-Rente. Eine Ablehnung kann verschiedene Ursachen haben, manchmal ist sie wirklich begründet. In vielen anderen Fällen kommen Zweifel auf, was ein Argument für den Widerspruch ist.

Eine Grundvoraussetzung für die Bewilligung ist der hinreichende medizinische Befund, dass die betroffene Person nicht mehr ausreichend erwerbstätig sein kann. Zu beachten ist hierbei, dass für die Berufsausübung gesetzlich Versicherter nach einer Erkrankung grundsätzlich jede Tätigkeit zumutbar ist. Darin unterscheidet sich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente von privaten Absicherungsmodellen. Der Antragsteller auf eine EM-Rente muss also auf eine Weise erkrankt sein, dass ihm auch einfache Tätigkeiten nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich sind.

Zum Antrag gehören daher aussagekräftige Gutachten, die im Idealfall durch unterschiedliche Fachärzte erstellt wurden. Da der erste Gutachter in der Regel von der Rentenversicherung beauftragt wird, ergibt sich schon hieraus ein Ansatz für den Widerspruch. Auch die Antragstellung muss allerdings formal korrekt erfolgen, ein Teil der Anträge wird wegen Formfehlern abgelehnt. Wenn aber diese beiden Voraussetzungen – korrekter Antrag und eindeutige Gutachten – vorliegen, kann gegen den Verwaltungsakt der Ablehnung nach § 68 ff. VwGO ein Widerspruch eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt einen Monat.

Der Widerspruch ist sachlich zu begründen, die Rentenversicherung leitet daraufhin die Prüfung ein. Rund ein Drittel der Widersprüche hat Erfolg. Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid können die Betroffenen eine Anfechtungsklage einreichen. Hierzu empfiehlt sich die Hilfe eines Rechtsanwalts. Dieser hat eher Chancen, im Verfahren einen Erfolg zu erzielen. Auch im Verfahren vor dem Sozialgericht werden noch viele Widerspruchsbescheide kassiert, sodass sich dieser Weg durchaus lohnt.

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