Die Reform der Erwerbsminderungs-Rente und höhere Renten im Osten der Republik sind die aktuellen Themen im Bereich der EM-Renten. Die Bundesarbeitsministerin will Milliarden für die Zielgruppe in die Hand nehmen. Die Ost-Rentner erhalten ab 2025 mehr Geld – und müssen im Gegenzug auf die Höherbewertung ihrer Ansprüche verzichten.
Milliardenschwere Nahles-Reform
Andrea Nahles (SPD) plant eine milliardenschweren Reform für die Arbeitsunfähigen. Ihr Statement lautet: „Wir optimieren die Erwerbsminderungsrente noch einmal in dieser Legislaturperiode.“ Das sagte sie Anfang Februar in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse. Der einzelne EM-Rentner solle dabei von einer Rentenerhöhung von durchschnittlich sieben Prozent oder 50 Euro monatlich profitieren. Diese Verbesserung sei deutlich spürbar, so Nahles, die ihre Pläne bereits ins Bundeskabinett eingebracht hat und gute Chancen auf Verwirklichung sieht. Die Mehrausgaben sind beträchtlich: Sie belaufen sich auf rund 1,5 Milliarden Euro jährlich bis zum Jahr 2030. Dennoch ist die Arbeitsministerin zufrieden. Wer ab dem 01.01.2019 neu in die Erwerbsminderungsrente gehe, werde die verbesserte Rente sofort erhalten, so die SPD-Politikerin. Die Mehrausgaben hält sie für berechtigt. Sie kämen dort an, wo es nötig sei.
Veränderte Zurechnungszeiten bei der EM-Rente
Die sogenannten Zurechnungszeiten sollen geändert werden. Bislang galt die Regelung, dass eine Erwerbsminderungsrente so berechnet wurde, als hätte ihr Bezieher bis zu seinem 60. Lebensjahr gearbeitet und dabei seinen durchschnittlichen Lohn verdient. Schon am Beginn der laufenden Legislatur war die Zurechnungszeit auf 62 Jahre angehoben worden. Nun geht man von einer Zurechnungszeit bis zum vollendeten 65. Lebensjahr aus. Rückwirkende Änderungen wird es aber nicht geben, die Anhebungen gelten nur für neue EM-Rentner. Das bedauerte die Bundesarbeitsministerin zwar, sie verwies aber darauf, dass rückwirkende Verbesserungen zu teuer gewesen wären – sie hätten zusätzlich Milliarden gekostet. Sie wolle keine unrealistischen Versprechen abgeben, so Nahles. Ihr Vorhaben unterstützen die Gewerkschaften und die Arbeitgeber gleichermaßen. Betroffene erhalten im Durchschnitt ab dem Alter von 50+ Jahren die Erwerbsminderungsrente. Ihre Zahl wächst jährlich um rund 170.000 Personen. Auslöser sind Unfälle sowie körperliche und seelische Erkrankungen.
Ostrentner erhalten ab 2025 die gleiche Rente wie ihre Altersgenossen im Westen
Parallel zur Erhöhung der EM-Rente wurde beschlossen, das Rentenniveau im Osten ab 2025 endgültig an den Westen anzugleichen. Brisant ist dieser Zusammenhang, weil beides viel Geld kostet. Die Arbeitnehmer im Ostteil der Republik müssen zwar im Gegenzug auf die bislang übliche Höherbewertung ihrer Ansprüche auf Rente verzichten. Dennoch kostet dieser Vorgang, der schon schrittweise ebenfalls ab 2019 beginnen soll, jährlich bis zu 3,9 Milliarden Euro. Dieser Umfang dürfte 2025 erreicht werden. Es sind hierfür sieben Schritte geplant, bei denen jeweils die Ostrente angehoben und die höhere Bewertung der Ostlöhne abgesenkt wird. Im Ergebnis erhalten Ostrentner effektiv mehr Geld. Nahles schloss mit dem Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hierfür einen Kompromiss zu den Kosten, sie kommen aus Beitrags- und aus Steuermitteln. Der Bundeszuschuss muss hierfür schrittweise erhöht werden, er wird mit zwei Milliarden Euro im Jahr 2025 mehr als die Hälfte der Erhöhung auffangen.
Kritik an den Nahles-Plänen
Es gibt an den Reformen durchaus auf Kritik. Diese betrifft auch die Konstrukte im Ganzen. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt Haseloff (CDU) etwa hätte sich eine schnellere Rentenangleichung gewünscht. Auch Nahles selbst muss einräumen, dass die Herabstufung der ostdeutschen Lohnbewertung problematisch ist. Sie bedeutet, dass eine Ostrente in Zukunft sehr viel stärker vom Lohn im Osten abhängt, der in vielen Teilen der dortigen Wirtschaft noch längst nicht das Westniveau erreicht. Daran müsse gearbeitet werden, so Nahles. Die DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund) wiederum kritisiert, dass eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wie die Angleichung von Renten und Löhnen nicht auf Beitragszahler und Rentner abgewälzt werden könne. Sie fordert eine Nachbesserung im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Das betreffe auch die Änderungen bei der EM-Rente, die der DRV nicht genügen. Hier sei das Risiko der Altersarmut besonders hoch, so ein Sprecher der DRV. Der Arbeitgeberverband BDA ließ über seinen Geschäftsführer Steffen Kampeter mitteilen, dass man beide Reformen begrüße, jedoch darauf verweisen müsse, dass Arbeitnehmer und -geber damit zusätzlich belastet würden. Der Sozialverband VdK äußert sich ebenfalls kritisch. Die Änderungen bei der EM-Rente würden nicht effektiv genug diejenigen Personen entlasten, die aufgrund gesundheitlicher Probleme aus ihrem Beruf vorzeitig ausscheiden müssen. Sie würden in vielen Fällen mit einer “Armutsrente” abgestraft, was ungerecht sei.
wie wäre es wenn einfach die zusätzlichen Abschläge von 10,8 %, lebenslang, gestrichen werden.
Das wäre nur gerecht u. fair weil es nicht richtig ist das EU. rentner genauso behandelt werden wie Rentner die freiwillg früher in die Rente gegangen sind. Für mich kommen die 10,8 % Renten kürzung einer Bestrafung gleich dafür das wir krank geworden sind.
Frank