Änderungen 2017: Erwerbsminderungsrente

Im Jahr 2017 ändern sich turnusgemäß die Rechengrößen der Rentenberechnung, so auch bei der Erwerbsminderungsrente.

Erwerbsminderungsrente VerlängerungDie Verlängerung der Zurechnungszeit wird für Erwerbsgeminderte allerdings noch nicht 2017, sondern erst ab 2019 in Kraft treten. Die Erwerbsminderungsrente wird dann so berechnet, als hätte die versicherte Person bis zum 65. Lebensjahr, nicht wie bislang bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Die Abschläge bis 10,8 %, die seit 2001 gelten, bleiben unverändert. Zu den wesentlichen Rechengrößen zählen die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Obwohl Erwerbsgeminderte erst ab 2019 in den Genuss der höheren Zurechnungszeit kommen, steigen schon 2017 die Beitragsbemessungsgrenzen. Davon sind gesetzlich rentenversicherte Berufstätige mit höheren Einkommen betroffen. Die Grenze steigt in den alten Bundesländern auf 6.350 Euro, in den neuen Ländern auf 5.700 Euro.

Änderung der Bezugsgröße

Die Bezugsgröße errechnet sich stets aus dem vorvergangenen Jahr, für 2017 also aus 2015. Sie wird vom Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten abgeleitet. Unter anderem beeinflusst sie die Hinzuverdienstgrenzen auch für Erwerbsminderungsrentner. Sie liegt 2017 bei

  • 2.975 Euro/Monat oder 35.700 Euro/Jahr (West) und
  • 2.660 Euro/Monat oder 31.920 EUR/Jahr (Ost).

Eine pauschale Aussage über den möglichen Hinzuverdienst ist leider nicht möglich. Es wird zunächst zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderung unterschieden, dann erfolgt in der Regel eine individuelle Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen. Sie richten sich unter anderem nach dem Verdienst vor dem Eintritt der Erwerbsminderung.

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30 Gedanken zu „Änderungen 2017: Erwerbsminderungsrente“

  1. Wie fair ist das denn? Beziehe seit knapp zehn Jahre Rente wg voller erwerbsminderung. Wieso betrifft Verbesserung nur die Neurentner ab 2019. Aber was ist momentan noch fair in Deutschland?

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  2. Das ist eine riesen SAUEREI !!!
    Warum gibt es eigentlich das Grundgesetz?

    Im Artikel 3 steht:

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, das Rentengesetz bildet hier scheinbar die Ausnahme.
    Also derjenige der schon jetzt eine Erwerbsminderungsrente bekommt und jemand der diese ab 2019 erhält ist “ vor dem (Renten)-Gesetz “ nicht gleich. Frau Nahles begründet dies mit zu hohen Kosten, „die nicht mehr finanzierbar sind.“
    Was ist denn da schief gelaufen?!

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    • Als die Grenze geöffnet wurde war das auch nicht finanzierbar wurden die Rentenkassen geplündert! Den kam die Ost Erweiterung Mrd. verschlungen! Den kam der Euro Mrd. verschlungen! Hat nur den Großfirmen genutzt und billige Arbeitskräfte geschaffen! Und die, die es bezahlt haben und krank, arbeitsunfähig wurden haben halt Pech gehabt! Soviel zu alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich usw. Hier läuft einiges schief! 100000 Beamte wurden mit dicken Bezügen in Vorruhestand geschickt wenn juckt da der kleinen Arbeiter!

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