Erwerbsunfähigkeitsrente 2023

EU Rente: ErwerbsunfähigkeitsrenteDie EU Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) galt bis zum 31.12.2000 und wurde am 01.01.2001 durch den Begriff Erwerbsminderungsrente, kurz EM Rente, mit neuen gesetzlichen Regelungen ersetzt. Diese erhalten gesetzlich rentenversicherte Personen auf  Antrag, wenn ihre Leistungsfähigkeit nicht mehr für eine normale Erwerbstätigkeit ausreicht. Wenn die Antragsteller die  EU Rente berechnen, müssen sie hinsichtlich der  Höhe zwischen der teilweisen und vollen Erwerbsminderung unterscheiden.

Teilweise- und volle Erwerbsminderung

Die teilweise Erwerbsminderung wird festgestellt, wenn aufgrund von Behinderung oder Krankheit eine maximale Erwerbsfähigkeit ab drei und unter sechs Stunden pro Tag möglich ist und zwar nicht nur im erlernten Beruf, sondern in allen Tätigkeiten. Dies wird anhand ärztlicher Gutachten durch den Rentenversicherungsträger geprüft. Eventuell werden noch weitere Gutachten angefordert, um das Leistungsvermögen des Versicherten festzustellen.

Sollten die drei Stunden Erwerbsfähigkeit pro Tag nicht mehr erreicht werden, liegt die volle Erwerbsminderung vor.

Voraussetzungen für die EU Rente

Um eine Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit zu erhalten, darf die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht sein. Darüber hinaus müssen sowohl bestimmte medizinische als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente

Zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente gehört, dass der Versicherte vor dem 02.01.1961 geboren ist und mindestens fünf Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört hat (allgemeine Wartezeit). Weiterhin müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Pflichtbeiträge / Monatsbeiträge für eine versicherte Tätigkeit oder Beschäftigung geleistet worden sein (versicherungsrechtliche Voraussetzung).

Behinderte Menschen und Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls erwerbsunfähig geworden sind, sind von diesen Voraussetzungen befreit.

Für die Wartezeit zählen mit:

  • Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld oder Übergangsgeld, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, Zeiten der Kindererziehung und freiwillige Beitragszeiten
  • Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige Beschäftigung (vor 2013 versicherungsfreier 400-Euro-Job, ab 2013 von der Versicherungspflicht befreiter 450-Euro-Job)
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Ersatzzeiten, wie zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR
  • Zeiten aus einem Rentensplitting

Bei der Ermittlung des Fünfjahreszeitraumes bleiben Zeiten, die unverschuldet, z. B. wegen Arbeitsunfähigkeit oder Schwangerschaft nicht mit Pflichtbeiträgen belegt werden können unberücksichtigt. Der Zeitraum von fünf Jahren wird um die genannten Zeiten in der Vergangenheit verlängert, so dass unter Umständen mit weiteren Pflichtbeiträgen in diesem Verlängerungszeitraum die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllt sind.

Flexirente ab Juli 2017

Ziel der Einführung der Flexirente ist der flexiblere Ausstieg von Arbeitnehmern aus dem Berufsleben. Eine neu eingeführte Teilrente kann künftig mit Teilzeitarbeit kombiniert werden.

Arbeitnehmer, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, dürfen künftig deutlich mehr hinzuverdienen. Ab Juli 2017 dürfen Rentner jährlich 6.300 Euro hinzuverdienen. Höher liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente berechnungDie Höhe der Erwerbsminderungsrente ist davon abhängig, ob eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt.

Weitere wichtige Faktoren, die zur Berechnung erforderlich sind, sind das Lebensalter, die Anzahl der Jahre, in denen Beiträge gezahlt worden sind (Beitragsjahre) und die Höhe des vorangegangenen Einkommens. Die Bemessung erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen Einkommens der letzten drei Jahre vor Antragstellung.

Sollte die Erwerbsunfähigkeitsrente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, gelten Abschläge (0,3% pro Monat vor vollendetem 63. Lebensjahr, aber nicht mehr als 10,8%). Diese Regelung wird seit 2012 stufenweise angehoben, der Rentenbeginn wird dann auf das 65. Lebensjahr festgesetzt.

Gesetzesänderungen für gesetzlich Versicherte ab 2017

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt auf 2,55 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,8 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der auf Rente oder Arbeitsentgelt Beiträge zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung im Osten monatlich auf 5.700 Euro und im Westen auf 6.350 Euro. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 52.200 Euro.

Wartezeit

Die  Wartezeit von fünf Jahren ist unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig erfüllt, z.B. wenn der Versicherte wegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls, einer Wehrdienst- oder Zivildienstbeschäftigung oder wegen politischen Gewahrsams vermindert erwerbsfähig geworden ist. In diesen Fällen genügt schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung.

Erwerbsminderungsrente berechnen

Höhe der ErwerbsunfähigkeitsrenteDie Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den Beitragsjahren und dem Einkommen. Als Grundlage dient das Durchschnittseinkommen der drei Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Zu erwarten sind hinsichtlich der Höhe etwa 65 Prozent des Nettoeinkommens, wobei die Rentenversicherungsträger nach einem komplexeren Schlüssel die EU Rente berechnen. Entgeltpunkte und ein Abzug aufgrund des Lebensalters beeinflussen ebenso wie ein möglicher Hinzuverdienst die Höhe der Erwerbsminderungsrente.

EU Rente abgelehnt – Was nun?

Gegen eine Ablehnung des Antrages auf die Erwerbsminderungsrente ist Widerspruch möglich, dem allerdings nicht stattgegeben werden muss. Einige Antragsteller beschreiten den Klageweg, andere lassen sich weiter krankschreiben. Letzten Endes bleibt bei einem Unterliegen vor dem Sozialgericht nur die Sozialhilfe.

Quellen:

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33 Gedanken zu „Erwerbsunfähigkeitsrente 2023“

  1. Ich beziehe seit ca. 8 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente und bin 1960 geboren Mir ist aber immer noch genau klar, wieviel Geld ich hinzu verdienen darf ohne eine Anrechnung auf meine derzeitige Rente.
    Desweiteren vetstehe ich nicht, ob sich im Jahr 2017 etwas für mich ändert.
    Für Tipps bin ich dankbar

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    • Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, lassen Sie sich einen Termin bei der Rentenversicherung geben und dort beraten. Mir ist aufgefallen, dass in mehreren Foren berichtet wurde, dass EM Rentner, die ein Nebeneinkommen der Rentenversicherung gemeldet haben (und das ist Pflicht, auch wenn das Einkommen weit unter der Freibetragsgrenze liegt), erneut zum Gutachter geschickt wurden. Egal, ob die EM Rente befristet ist oder nicht, der Gang zum Gutachter bedeutet, dass es grundsätzlich möglich ist, dass er aus seiner Sicht die Arbeitsfähigkeit feststellt und dann wird die EM Rente eingestellt. Also Vorsicht.

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  2. In unserem (Jg 58) Erwerbsunf.rentenbescheid ( 2005 und alle 2 J wieder) war eine genaue Summe genannt, wie hoch die „Hinzuverdienstgrenze“ ist!
    Das hängt individuell auch davon ab, was du vorher verdient hast!!
    Steht das bei dir nicht drin? Sonst bei der Rentenversicherung anfragen!!

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