Erwerbsminderungsrente beantragen

Erwerbsunfähigkeitsrente (EU Rente) bzw. Erwerbsminderungsrente (EM Rente) beantragenNach einem Unfall oder einer schweren Krankheit mit altersbedingten und/oder psychischen Einschränkungen müssen manche Menschen die  EU Rente beantragen. Diese gibt es nach wie vor, allerdings mit erheblichen Einschränkungen. Sie kommt Menschen zugute, die ihren Lebensunterhalt in Vollzeit nicht mehr bestreiten können. Die Rechtsgrundlagen finden sich im EU-Rentengesetz vom 01.01.2001 und seinen Durchführungsbestimmungen.

Wer hat noch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (EM Rente)?

Für alle Personen, die bis zum 31.12.2000 einen gesetzlichen Anspruch auf die Erwerbsunfähigkeitsrente hatten, bleibt dieser Anspruch bis zum Erreichen des  gesetzlichen Rentenalters bestehen. Das betrifft gesetzlich rentenversicherte Personen der Jahrgänge bis 1961 oder älter (§ 302 b SGB VI).

Auch die jüngeren, gesetzlich Rentenversicherten können die EU Rente beantragen, müssen aber mit wesentlichen Einschränkungen vor allem aufgrund der abstrakten Verweisung rechnen. Sollten sie täglich sechs Stunden arbeiten können, wird die EU Rente verweigert. Um welche Tätigkeit es sich handelt, ist dabei völlig unerheblich.

Ansonsten erhalten die EU Rente (grundsätzlich gesetzlich rentenversichert):

  • Personen, die nicht mehr voll berufstätig arbeiten können
  • Behinderte nach einer Wartezeit von 20 Jahren
  • Personen mit teilweiser Erwerbsminderung

Die  Hinzuverdienstgrenzen werden ständig neu angepasst, seit 2013 beträgt der maximale Zuverdienst bei voller Erwerbsminderung 450 Euro pro Monat. Dabei sind fließende Einkommen möglich, die jährlich berechnet werden. Ein EU Rentner kann also durchaus in einem Monat 500 und im anderen 400 Euro verdienen.

Hilfe: Wo die EU Rente beantragt werden kann

Der Antrag wird schriftlich an den Rentenversicherungsträger gestellt. Die Rentenversicherungsträger stellen das nötige Formular bereit, es genügt eine telefonische oder schriftliche Anforderung (auch per E-Mail). Die entsprechenden Zusatzinformationen (Merkblatt zum Ausfüllen des Rentenantrages) legt die Rentenversicherung bei. Die Rentenversicherungsträger, die sich früher in BfA, Knappschaft, Bahnversicherung, Seekasse und weitere teilten, sind neu organisiert und vorwiegend, aber nicht durchweg, auf Bundesländer aufgeteilt:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern Süd
  • Berlin-Brandenburg
  • Braunschweig-Hannover
  • Bund
  • Hessen
  • Knappschaft-Bahn-See
  • Mitteldeutschland
  • Nord
  • Nordbayern
  • Oldenburg-Bremen
  • Rheinland
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schwaben
  • Westfalen

Der zuständige Rentenversicherungsträger ist zu ermitteln, er schreibt seine Mitglieder alljährlich mit der Renteninformation an. Nun gilt es nur noch, den Antrag korrekt auszufüllen und erforderliche Unterlagen in Kopie beizufügen.

Dazu ist bei der Beantragung wichtig:

  • korrekte Adresse und Rentenversicherungsnummer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC)
  • Name und Anschrift der Krankenkasse sowie Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1984 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Steuer-Identifikationsnummer (siehe Informationsschreiben der Finanzverwaltung)
  • Beleg der Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung (liegt allerdings auch beim Rentenversicherungsträger vor)
  • Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief etc.)
  • Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulstudien, Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen und Anlernverhältnisse
  • Angaben über die Höhe des Bruttoverdienstes
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld etc. mit Angaben zur zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen)
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden
  • Name und Anschrift der behandelnden Ärzte
  • Angaben über eventuelle Krankenhaus- und Kuraufenthalte in den letzten Jahren (Zeitraum, Anschrift, aktuelle Gutachten, Krankenhaus-, Reha-Entlassungsberichte und sonstige Arztberichte, falls vorhanden)
  • Ausländische Versicherungsnummer soweit vorhanden
  • Nachweis über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen etc.)
  • Nachweis über Zeiten der Nichtbeschäftigung (aufgrund Krankheit, Arbeitslosigkeit etc.)
  • Angaben zur Betriebsrente (Name, Anschrift der zahlenden Stelle, Aktenzeichen)
  • Nachweis über den Bezug einer Unfallrente
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • Schwerbehindertenausweis mit Gültigkeitsnachweis (falls nicht ausgestellt: Bescheid über die Feststellung des Grades der Behinderung, sofern vorhanden)
  • bei Antragstellung durch dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass

Die Antragstellung muss innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Eintreten des Erwerbsminderungsgrundes erfolgen. Dann wird die EU Rente auch rückwirkend gewährt. Natürlich kann jede Person auch später die EU Rente beantragen, die Bewilligung erfolgt dann aber erst ab Antragstellung, frühestens ab dem 1. des entsprechenden Monats.

Antrag abgelehnt, was tun?

Wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, können Sie gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Erhalten Sie daraufhin wiederum einen abschlägigen Bescheid, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

Was sollten Sie beachten?

Antrag abgelehntIhr Rentenantrag muss frist- und formgerecht nach Durchführung der vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen eingereicht worden sein. Einige Anträge werden wegen Formfehlern abgelehnt, doch darauf weist Sie die Rentenversicherung hin. Reichen Sie in so einem Fall den Antrag zeitnah und formgerecht nochmals ein. Der häufigere Grund für eine Ablehnung ist das ärztliche Gutachten. Für dieses stellt die DRV (Deutsche Rentenversicherung) einen Gutachter und ordnet manchmal auch eine Reha­-Maßnahme an. Das Gutachten kann sich an die Kur als Reha-Entlassungsbericht anschließen. Leider befinden die von der DRV beauftragten Gutachter allzu oft, dass Sie arbeitsfähig sind, während Ihr eigener Hausarzt anderer Auffassung ist. Das führt zum ablehnenden Rentenbescheid. Legen Sie dann innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein und beachten Sie Folgendes:

  • Ein Widerspruch führt ausdrücklich nicht automatisch zum Rechtsstreit. Diesen gibt es nur, wenn Sie selbst Klage gegen den nächsten ablehnenden Bescheid einreichen.
  • Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der ersten Ablehnung erfolgen.
  • Sie können im ersten Widerspruch nur erklären, dass Sie von Widerspruchsrecht Gebrauch machen, des Weiteren können (und sollten) Sie in diesem Schreiben Akteneinsicht fordern. Die Begründung für den Widerspruch können Sie im ersten Schreiben vermerken, Sie können aber auch ein zweites Schreiben nachsenden, wenn Ihnen die vier Wochen nicht genügen. Für die Begründung haben Sie etwas mehr Zeit.

Schon der Widerspruch hat oft Erfolg (in einzelnen Jahren und Bundesländern in rund 15 – 30 % aller Fälle). Sollten Sie erneut einen ablehnenden Bescheid erhalten, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

Was ist bei der Klage zu beachten?

Urteil zur EU RenteSie müssen sich nicht juristisch vertreten lassen, können sich aber einen Anwalt nehmen, der für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe prüft. Gerichtskosten entstehen für Sie als Versicherter, Leistungsempfänger oder behinderte Person nicht. Sollten Sie Prozesskostenhilfe erhalten, haben Sie kein Prozesskostenrisiko.

Wenn Sie keine Prozesskostenhilfe erhalten und daher Anwaltskosten tragen müssten, entstehen diese nur, wenn Sie den Prozess verlieren. Rund 30 – 50 % der Klagen (unterschiedlich in einzelnen Jahren, Bundesländern und Berufsgruppen / typischen Erkrankungen) haben Erfolg. Ihr Anwalt berät Sie zu Ihrem Prozesskostenrisiko. Möglicherweise stellt er Ihnen für diese Erstberatung eine kleine Rechnung, deren Höhe Sie telefonisch erfragen können. Sollten Sie den Prozess gewinnen, müssen Sie auch diese Beratungsgebühr nicht bezahlen.

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13 Gedanken zu „Erwerbsminderungsrente beantragen“

  1. sehr geerte Damen und heern

    hiermit möchte ich ein antrag auf rente stellen könnten sie mir bitte ein antrag zu kommem lassen mit freundlichen grus frau loske

    Antworten
    • Werte Frau Loske,

      möchten Sie auch eine Abendschule besuchen ? Dort könnten Sie in der Rechtschreibung und Grammatik vieleicht einiges dazulernen.
      Dies wäre hilfreich bei der Antragstellung.

      mit freundlichen Grüßen

      Ole Bole

      Antworten
  2. Ich habe einen Antrag gestellt. Ich war auch schon zur Undersuchung.Das wird jetzt alles vom Schreibtisch aus beschlossen?Ob wohl Sie den Menschen nicht kennen und sich der jenige sich fühlt.

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  3. Vielen Dank für diese umfassenden Informationen.
    Haben mir sehr weitergeholfen. Aber….
    Gruß an den Webseiten-Admin. Arbeitet er mit der
    Tintenpatronen-Industrie Hand in Hand? ;)) Vor allem
    die erste Seite ist zum Ausdrucken ein teurer Spass.

    @Werner Martina: Traurig, aber wahr, was Sie schreiben.
    Wie beim Job-Center ist man auch hier nur eine Nummer.
    Das ist unser System.

    Antworten
  4. Die gesetzlich bestehenden Vorschriften für eine Erwerbsunfähigkeitsrente sind einfach absurd. Ich habe über 33 Jahre Beiträge zur BfA entrichtet. War die letzten Jahre selbständig und konnte einfach aus einkommenstechnischen Gründen keine Beiträge leiste, so daß mir die beiden Pflichtjahre (2) fehlen und ich deshalb keinen Anspruch auf Rente habe. Was sind das für Gesetze ?
    Ich bin Schlaganfallpatient und zu 100 % behindert und es besteht keine Aussicht auf Wiedereingliederung in das Berufsleben.
    Andererseits werden große Renten gewährt bei Personen die niemals 1 Mark in das Deutsche Rentensystem eingezahlt haben. Durch diese unsinnigen bestehgenden Vorgaben wird man zum Sozialhilfeempfänger und wird zum Almosenempfänger. Was denken sich die Herren in Berlin eigentlich, wenn Sie derartiges gesetzlich regeln ? Eine Schande für Deutschland ist das.
    Bei jeder Versicherung werden Leistungen erbracht, wenn Beiträge bezahlt wurden aber eben in entsprechender anteiligen Höhe. Das ist in unserem Rentensystem nicht der Fall. Der Staat bereichert sich an Schicksalsschlägen.
    Es wird immer nur gejammert hinsichtlich der Rentensicherheit, bis heute gibt es aber keine Zahlen über die Personen die ein Leben lang eingezahlt haben, das Rentenalter wegen Todesfalls jedoch nicht erreicht haben. Ach ja es gibt ja dann die großzügige Witwenrente !
    Ich bin der Meinung, daß sich zumindest EIN Mitglied der Regierung mit solchen Problemen befassen müsste.
    Man muss sich nicht wundern, wenn eine Wahlverdrossenheit vorherrscht. Es bringen sowieso nichts, und alle sind gleich unsere Vertreter des Volkes, so lange sie nicht selbst betroffen sind.

    Antworten
  5. Ja deshalb stelle ich keinen Antrag obwohl ich durch meinen Rücken fast nicht mehr arbeitsfähig bin mit fast 50zig muss aber noch bis 2035 arbeiten um gesätzliche Altersrente zu beziehen die ich laut meinen Arzt nicht mehr Schaffen werde aber was soll man machen , aber Harz 4 bestimmt nicht also weiter bis der Körper nicht mehr mit macht !!!

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  6. Hallo
    Ich habe im Januar 2017 die Erwebsminderungsrente beantragt.Wieso wird die Rente schon ab November
    2016 gezahlt .Ist das Rechtens?

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  7. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Bitte senden sie mir ein entsprechendes Formular zu oder teilen sie mir mit, wohin ich mich wenden kann.

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  8. Ich beziehe bis Febr. 2019 EU-Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit (Krebserkrankung). Wenn ich diese EU-Rente nun neu beantragen bzw. verlängern lassen möchte, ist es möglich, dass ich erneut eine Reha machen muss? Oder wird nach Aktenlage entschieden?

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  9. Sg. Damen /Herren.
    Auf Grund meiner Erkrankung ( Schlaganfall mit linksseitiger Lähmung seit2012) und minderer Berufsunfähigkeitspension ( unter 1000 Euro) und 70% Behinderung möchte ich bei ihnen nachfragen, ob es möglich wäre, eine zusätzliche Unterstützung von Seiten der EU erhoffen kann?
    Mit herzlichem Dank im voraus verbleibe ich mit lieben Grüßen von Villach nach Brüssel ihr Reiter Alfred Heinz

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