Renteneintrittsalter

RenteneintrittsalterDas Renteneintrittsalter oder auch Zugangsalter ist der Zeitpunkt, an dem eine Person aus Altersgründen die Leitungen der gesetzlichen Rentenversicherung beansprucht. In einem gewissen Umfang kann jeder Versicherungsnehmer unter Verzicht auf Anteile an der Rente sein Renteneintrittsalter vorverlegen.

Anhebung des Renteneintrittsalters

Wie hinlänglich bekannt wurde das Renteneintrittsalter für beide Geschlechter auf 67 Jahre angehoben, womit Deutschland einer europäischen und internationalen Entwicklung folgt. Diese Anhebung erweist sich durch demografische Entwicklungen als notwendig, erscheint aber dennoch prekär allein wegen der Beschäftigungslage älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Auf der anderen Seite sind die Rentenkassen anders nicht in der Lage, die gesetzlich festgelegte Rente zu finanzieren. Das Renteneintrittsalter dient aktuell – nicht nur in Deutschland – als Stellschraube zur Entlastung beziehungsweise Stabilisierung der Sozialkassen. Ob sich das durchhalten lässt, bleibt abzuwarten. Die deutsche Rentenreform betrifft aktuell noch nicht diejenigen Beitragszahler, die 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt haben. Bei Männern ist das eine klare Aussage, bei Frauen kommen einige komplexe Faktoren hinzu, in der Regel wegen der Kindererziehungszeiten.

Für Schwerbehinderte ab dem Jahrgang 1952 wird das Renteneintrittsalter schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.

Renteneintrittsalter berechnen

Zwischen 2012 und 2029 wird die Altersgrenze für die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Je nach Geburtsjahrgang erfolgt eine Anhebung des Renteneintrittsalter vom X. Lebensjahr an + n Monaten.

Mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung zunächst in 1-Monatsschritten, ab 2024 dann in 2-Monatsschritten. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren (siehe nachfolgende Tabelle).

  • 1947: 65 (Jahre) + 1 (Monat)
  • 1948: 65 + 2
  • 1949: 65 + 3
  • 1950: 65 + 4
  • 1951: 65 + 5
  • 1952: 65 + 6
  • 1953: 65 + 7
  • 1954: 65 + 8
  • 1955: 65 + 9
  • 1956: 65 + 10
  • 1957: 65 + 11
  • 1958: 66
  • 1959: 66 + 2
  • 1960: 66 + 4
  • 1961: 66 + 6
  • 1962: 66 + 8
  • 1963: 66 + 10
  • 1964: 67

Das individuelle Renteneintrittsalter kann jede Person selbst bestimmen. Bei einem vorzeitigen Renteneintritt werden für jeden Monat vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter 0,3% von der Rente abgezogen. Bei einem späteren Renteneintritt erhöht sich hingegen die Rente um 0,5% für jeden später begonnenen Monat.

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