Rentenänderungen für Neurentner ab Zugangsjahr 2014

Zum Thema Rente haben sich Union im SPD im Koalitionsvertrag auf gravierende Änderungen ab 2014 geeinigt:
Die Mütterrente – ein Unionsprojekt – kommt.

Die SPD setzte dafür die abschlagsfreie Rente ab 63 durch. Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung für Beitragszahler, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Das soll die Akzeptanz der Rente mit 67 verbessern.

Die abschlagsfreie Rente wird es künftig wieder später geben, die Altersgrenze wird in Zukunft wieder auf 65 Jahre angehoben.

Auch die sogenannte Lebensleistungsrente – ein Vorhaben gegen künftige Altersarmut – wird es geben.
Ost- und Westrenten gleichen sich weiter an.

Ein weiterer Punkt betrifft die Erwerbsminderungsrente.

Hinweis: Die geplanten gesetzlichen Neuregelungen sollen ab 01.07.2014 für Neurentner gelten, es soll Übergangsregelungen für Bestandsrentner geben. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, es liegt aber ein Entwurf der Bundesregierung vom Januar 2014 vor.

Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente

Änderungen 2014Unstrittig war zwischen Union und SPD eine Anhebung der Erwerbsminderungsrenten, die seit Jahren sinken. Das Plus bringt dem einzelnen EU-Rentner rund 45 Euro monatlich. Hierfür wird die Zurechnungszeit von bisher 60 auf 62 Jahre angehoben. Diese Regelung gilt ab dem 01.07.2014. Eine Günstigerprüfung für die vier Jahre vor dem Bezug der Erwerbsminderungsrente soll die EU-Renter besserstellen.

Was bedeuten diese beiden Faktoren: Zurechnungszeit und Günstigerprüfung?

Die beiden Faktoren bewirken eine effektive Verbesserung der Bezüge von EU-Rentner, jeder auf seine eigene Weise:
Zurechnungszeit: Das ist die Zeit, die theoretisch bei einem erwerbsgeminderten Rentner als Einzahlungszeit in die Rentenkasse unterstellt wird. Sein Rentenkonto wurde bisher so berechnet, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Bei diesen Rentenbeiträgen, die der Arbeitgeber an die Rentenkasse abführt, fließt ein Teil in die Vorsorge für die Erwerbsminderung. Aus diesem Teil errechnet sich individuell eine persönliche Erwerbsminderungsrente, unabhängig vom Lebensalter, in welchem der Betreffende erwerbsunfähig wird. Man ging von fortlaufenden Rentenzahlungen bis zum 60. Lebensjahr aus und errechnete aus diesem fiktiven Rentenkonto die individuelle Erwerbsminderungsrente. Künftig reicht das Konto bis zum 62. Geburtstag, das erhöht die Erwerbsminderungsrente.

Günstigerprüfung: Wer wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung schon bis zu vier Jahre vor dem Beginn der EU-Rente nur noch eingeschränkt arbeiten konnte, muss ab sofort keine Einschränkungen bei der Erwerbsminderungsrente befürchten. Sollte er in dieser Zeit weniger verdient haben, wird das Einkommen so ins Rentenkonto eingerechnet, als hätte er voll gearbeitet. Sollte er aber in den vier Jahren vor EU-Rentenbeginn sogar mehr als früher verdient haben, wird ihm das zu seinem Gunsten angerechnet.

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1 Gedanke zu „Rentenänderungen für Neurentner ab Zugangsjahr 2014“

  1. Guten Tag,
    Ich habe mit 14 Jahren angefangen zu arbeiten. Seit Dezember 2009 bin ich in voller Erwerbsminderungsrente. Habe bis zu diesem Zeitpunkt 40 Jahre voll gearbeitet und Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. —OHNE ARBEIRSLOSIGKEIT—-. Aus gesundheitlichen Gründen musste ich 4 Jahre vor Beginn meiner Erwerbsminderungsrente von 8 Stunden auf 6 Stunden meine Arbeitszeit reduzieren. ——- Seit 2014 wird die Erwerbsminderungsrente immer weiter verbessert!!!!!——–Es müsste bei den Bestandsrentnern die volle Erwerbsminderungsrente erhalten, gewisse Unterschiede gemacht werden.—–Nicht alle Bestandsrentner dürfen gleich gestellt werden.!!!!!! Es gibt immer Unterschiede!!!

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